GESUNDHEITSZUSTAND:MOHAMMAD SADIQ KABUDVAND, Menschenrechtsverteidiger und Journalist

Mohammad Sadiq Kabudvand soll am 17. Dezember 2008 einen Herzinfarkt erlitten haben. Er wurde zur Krankenstation des Evin-Gefängnisses gebracht, aber es stand wegen eines nationalen Feiertags kein Arzt zur Verfügung. Amnesty International befürchtet, dass er keine angemessene medizinische Versorgung erhält.
Mohammad Sadiq Kabudvand ist bereits seit einiger Zeit in einem schlechten gesundheitlichen Zustand. Anfang Dezember 2008 wurde er von Ärzten untersucht, die feststellten, dass er an Schwindel und instabilem Blutdruck leidet und dass sich die schon bestehenden Probleme mit seinen Nieren und seiner Prostata verschlimmert haben. Man nimmt an, dass er im Gefängnis von einem Herzspezialisten und einem Urologen untersucht wurde. Im Mai 2008 kollabierte er dort und war circa 30 Minuten lang bewusstlos.
In den letzten Monaten hatten Ärzte des Evin-Gefängnisses gefordert, dass Mohammad Sadiq Kabudvand eine Spezialbehandlung gewährt wird, aber die Gefängnisbehörden haben ihm bisher nicht erlaubt, außerhalb des Gefängnisses behandelt zu werden. §229 der Gefängnisvorschriften besagt, dass Häftlinge in einem schlechten gesundheitlichen Zustand, der nicht im Gefängnis behandelt werden kann und Häftlinge, deren gesundheitlicher Zustand sich im Gefängnis verschlechtern würde, für einen Monat freigelassen werden sollen. Auf Empfehlung eines Arztes und unter Zustimmung des Gefängnisdirektors kann diese Zeit in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses verlängert werden.
Mohammad Sadiq Kabudvand sitzt eine zehnjährige Haftstrafe für die "Gründung einer illegalen Gruppierung" ab. Dabei handelt es sich um die kurdische Menschenrechtsorganisation "Human Rights Organization of Kurdistan" (HROK). Der 54te Abteilung des Berufungsgerichts in Teheran bestätigte das Urteil am 28. Dezember 2008. Amnesty International betrachtet Mohammad Sadiq Kabudvand als gewaltlosen politischen Gefangenen, der allein deshalb in Haft gehalten wird, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hat - sowohl als Vorsitzender einer Menschenrechtsorganisation als auch als Journalist.